Rufen Sie uns gerne an!
0 28 31 - 977 68 99

Welche Voraussetzungen gibt es für das Ambulant Betreute Wohnen?

Da wir unsere Hilfe- und Betreuungsleistungen im Kreis Kleve und dem westlichen Teil des Kreises Wesel anbieten, vorwiegend im Bereich um unsere Standorte in Geldern und Goch, wird ein Wohnsitz in unserem Einzugsbereich oder aber die Absicht, den Wohnsitz dauerhaft in das Einzugsgebiet zu verlegen, vorausgesetzt.

Über dies hinaus gibt es neben den Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers (bei Kostenübernahme durch den Landschaftsverband Rheinland) einige persönliche Voraussetzungen, die Sie als Hilfebedürftiger mitbringen sollten.

  • Vorhandensein einer grundlegenden Bereitschaft zur Selbstorganisation und zur aktiven Mitgestaltung des Betreuungsprozesses
  • Einsicht und Verständnis dafür haben, selbst Hilfe zu benötigen bzw. bereit sein, diese anzunehmen
  • die Bereitschaft zur kooperativen und verlässlichen Mit- und Zusammenarbeit muss gegeben sein
  • das verlässliche Mitwirken bei der Hilfeplanung sowie am Abrechnungsprocedere (Leistungsquittierung) muss gewährleistet sein.
  • die freiwillige und zuverlässige Inanspruchnahme von Unterstützungsterminen mit dem Bezugsbetreuer muss sichergestellt sein
  • die Fähigkeit, sich an Absprachen zu orientieren und diese einzuhalten muss gegeben sein
  • Interessenten müssen dem leistungsberechtigten Personenkreis des § 99 SGB IX im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX (Teilhabeeinschränkung behinderter oder von Behinderung bedrohte Menschen) zuzuordnen sein.
  • Im Rahmen der Anspruchsvoraussetzungen muss eine aussagekräftige fachärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer dauerhaften oder auf absehbare Zeit zu erwartenden dauerhaften Behinderung vorliegen.
  • Soweit eine Kostenübernahme durch den Landschaftsverband Rheinland angestrebt wird, muss ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfegrundantrag nebst der notwendigen Einkommens- und Vermögensnachweise vorliegen.
  • Vorrangige Leistungen und Möglichkeiten anderer Leistungsträger (wie z.B. Krankenhausbehandlungen, Ärztliche Behandlungen, Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Häusliche Krankenpflege, etc.) müssen geklärt und ausgeschlossen worden sein.

Ob und in wie weit Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers für eine Kostenübernahme für das Ambulant Betreute Wohnen erfüllen, werden wir gerne gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch ermitteln. 

Weiterführende Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen:

Was bedeutet Ambulant Betreutes Wohnen?
Welche Zielsetzung hat das Ambulant Betreute Wohnen?
An wen richtet sich unser Angebot?
Welche Hilfen erhalten Sie durch das Ambulant Betreute Wohnen?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wer übernimmt die Kosten?
Wie beantragt man das Ambulant Betreute Wohnen?
Wie und durch wen findet die Betreuung statt?
Fallbeispiele

Kontakt

Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?
Wir sind gerne für Sie da!

Selders & Seiltgen -
Soziale Dienste GmbH

Annastraße 30
47608 Geldern

Telefon 0 28 31 - 977 68 99
Fax 0 28 31 - 927 49 91

Außenstelle Goch:
Bahnhofstraße 38
47574 Goch

Telefon 0 28 23 - 925 97 16

Wir rufen Sie auch gerne zurück!