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Wie beantrage ich Ambulant Betreutes Wohnen?

Informations- und Beratungsgespräche können Sie direkt mit uns oder mit den Beratungsstellen der KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen) im jeweiligen Zuständigkeitsbereich vereinbaren. Kontakt aufnehmen können neben Ihnen als Betroffenem auch Lebenspartner, Familienangehörige, gesetzliche Betreuer, (Fach-)Ärzte, Fachkliniken, Wohnheime sowie andere fachspezifische Einrichtungen.

In einem ersten gemeinsamen Gespräch informieren wir Sie gerne detailliert über das Ambulant Betreute Wohnen, dessen genaue Zielsetzung und die individuellen Möglichkeiten, die diese Hilfeform für Sie bieten könnte. Ihre Vorstellungen und die erforderlichen Hilfen werden in diesem Gespräch mit unseren Angeboten und Möglichkeiten abgeglichen.

Bei der Prüfung der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen klären wir auch, ob unter Umständen andere Leistungsträger (z.B. Kranken- oder Pflegekassen) vorrangig zuständig sein könnten.

Liegen die Zugangsvoraussetzungen vor und Sie entscheiden sich für die Unterstützung im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens, erfolgt die Beantragung der Kostenübernahme formlos beim Kostenträger (Landschaftsverband Rheinland). 

Im nächsten Schritt wird gemeinsam mit Ihnen ein Individueller Hilfeplan (BEI_NRW) erarbeitet, der die Ziele, Maßnahmen und den zeitlichen Umfang der Hilfen beinhaltet. Dieser stellt zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten Sozialhilfegrundantrag, einer aussagekräftigen fachärztlichen Stellungnahme sowie dem Antrag auf Kostenübernahme die Grundlage für eine Kostenträgerschaft des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) dar.

Die Entscheidung des Kostenträgers wird Ihnen schriftlich in Form eines Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheides mitgeteilt. In Einzelfällen werden Sie über den etwaigen Klärungsbedarf beantragter Hilfen seitens des LVR informiert. 

Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen bei allen Schritten von Bedarfsermittlung bis zur Beantragung der Kostenübernahme helfend und unterstützend zur Seite.

Sollte im Rahmen einer Erstberatung festgestellt werden, dass die für das Ambulant Betreute Wohnen notwendigen Zugangsvoraussetzungen bei Ihnen nicht erfüllt sind, dass dieses Angebot nicht Ihren Bedarfen oder Wünschen entspricht bzw. andere Leistungsträger vorrangig zur Leistungsgewährung verpflichtet sind, sind wir bemüht, Sie bei der Suche geeigneter Hilfen zu unterstützen oder Ihnen mittels eigener anderer Angebote Hilfestellungen anzubieten.

Weiterführende Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen:

Was bedeutet Ambulant Betreutes Wohnen?
Welche Zielsetzung hat das Ambulant Betreute Wohnen?
An wen richtet sich unser Angebot?
Welche Hilfen erhalten Sie durch das Ambulant Betreute Wohnen?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wer übernimmt die Kosten?
Wie beantragt man das Ambulant Betreute Wohnen?
Wie und durch wen findet die Betreuung statt?
Fallbeispiele

Kontakt

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