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Was ist Ambulant Betreutes Wohnen?

Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Das oberste Ziel ist die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie die Vermeidung und das Entgegenwirken von Benachteiligung (§§ 1, 4 SGB IX).

„Das Betreute Wohnen soll Menschen, die vorübergehend oder für längere Zeit nicht selbständig oder ohne Hilfe leben können, dazu befähigen, ein möglichst selbständiges und normales Leben außerhalb stationärer Einrichtungen zu führen.“

(Landschaftsverband Rheinland, 1997)

Die Hilfeleistungen des Ambulant Betreuten Wohnens orientieren sich demnach an Ihrem individuellen Bedarf. Es bietet für Sie ein breites Spektrum an Hilfsangeboten zum selbständigen Wohnen und der hiermit verbundenen sozialen Integration.
Ziel ist es, Ihnen eine weitestgehend eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen - unabhängig von Art und Schwere Ihrer Behinderung.

Weiterführende Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen:

Was bedeutet Ambulant Betreutes Wohnen?
Welche Zielsetzung hat das Ambulant Betreute Wohnen?
An wen richtet sich unser Angebot?
Welche Hilfen erhalten Sie durch das Ambulant Betreute Wohnen?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wer übernimmt die Kosten?
Wie beantragt man das Ambulant Betreute Wohnen?
Wie und durch wen findet die Betreuung statt?
Fallbeispiele

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