Da wir unsere Hilfe- und Betreuungsleistungen im Kreis Kleve und dem westlichen Teil des Kreises Wesel anbieten, vorwiegend im Bereich um unsere Standorte in Geldern und Goch, wird ein Wohnsitz in unserem Einzugsbereich oder aber die Absicht, den Wohnsitz dauerhaft in das Einzugsgebiet zu verlegen, vorausgesetzt.
Über dies hinaus gibt es neben den Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers (bei Kostenübernahme durch den Landschaftsverband Rheinland) einige persönliche Voraussetzungen, die Sie als Hilfebedürftiger mitbringen sollten.
Ob und in wie weit Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers für eine Kostenübernahme für das Ambulant Betreute Wohnen erfüllen, werden wir gerne gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch ermitteln.
Weiterführende Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen:
Was bedeutet Ambulant Betreutes Wohnen?
Welche Zielsetzung hat das Ambulant Betreute Wohnen?
An wen richtet sich unser Angebot?
Welche Hilfen erhalten Sie durch das Ambulant Betreute Wohnen?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wer übernimmt die Kosten?
Wie beantragt man das Ambulant Betreute Wohnen?
Wie und durch wen findet die Betreuung statt?
Fallbeispiele
Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?
Wir sind gerne für Sie da!
Selders & Seiltgen -
Soziale Dienste GmbH
Annastraße 30
47608 Geldern
Telefon 0 28 31 - 977 68 99
Fax 0 28 31 - 927 49 91
Außenstelle Goch:
Bahnhofstraße 38
47574 Goch
Telefon 0 28 23 - 925 97 16
Wir rufen Sie auch gerne zurück!